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Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte, die die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene verbessern.

Vorrangig wird die Schaffung von Koordinierungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert, denen die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit zugeordnet ist.

Soweit Landkreise oder kreisfreie Städte bereits über eine nicht vom Land geförderte Koordinierungsstelle verfügen, können nachrangig auch ergänzende Maßnahmen, die der Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit dienen, gefördert werden.

Zuwendungsempfänger

Landkreise und kreisfreie Städte im Land Sachsen-Anhalt, die Koordinierungsstellen schaffen wollen oder bereits geschaffen haben.

Finanzierung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Einzureichende Unterlagen

  • Zuwendungsantrag mit Angaben entsprechend der Richtlinie.

Antragsformulare werden Ihnen auf Anfrage durch das Referat zur Verfügung gestellt. Ein Download der Antragsformulare ist ebenfalls möglich.

Ansprechpartner


Anschrift
 

  • Landesverwaltungsamt  - Referat 207 / PF 200256 / 06003 Halle/Saale


Besucheranschrift
 

  • Landesverwaltungsamt - Referat 207 / Kühnauer Straße 161 / 06846 Dessau-Roßlau

 

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)